Ihre Lösung für den Fachkräftemangel

Internationale Fachkräfte für Ihr Unternehmen

Finden Sie hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland und sichern Sie sich die Zukunft Ihres Unternehmens.

2.500+

Vermittelte Arbeitskräfte

10.000+

Verfügbare Arbeitskräfte

Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen

Wir unterstützen Sie dabei, qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland über das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Ihr Unternehmen zu gewinnen, sodass die benötigten Arbeitskräfte schnell und unkompliziert nach Deutschland kommen und ihre Arbeit aufnehmen können.

Ausländische Fachkräfte

Warum Sie auf Fachkräfte aus dem Ausland setzen sollten?

Loyalität und langfristige Bindung

Um einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland zu erhalten, müssen ausländische Fachkräfte mindestens drei Jahre bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sein. Dadurch entsteht eine hohe Loyalität und Verlässlichkeit, die Ihnen langfristige Planungssicherheit bietet.

Hohe Motivation und Leistungsbereitschaft

Internationale Fachkräfte bringen eine enorme Motivation mit, um in Deutschland erfolgreich Fuß zu fassen und sich beruflich zu integrieren. Dies zeigt sich in einem hohen Engagement und einer starken Arbeitsmoral.

Schneller Arbeitseinstieg

Durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß §81a AufenthaltsG wird der Visumsprozess verkürzt, sodass die ausländischen Fachkräfte innerhalb von maximal 4 Monaten in Deutschland tätig werden können.

Spezifische Fachkenntnisse

Internationale Fachkräfte bringen spezialisierte Kenntnisse und Fähigkeiten mit, die Ihrem Unternehmen helfen, sich technologisch und innovativ weiterzuentwickeln.

Dienstleistungen

Unser Services

Anforderungsprofil erstellen

Sie nennen uns Ihren Fachkräftebedarf und wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein klares Anforderungsprofil für die gesuchte Position.

Kandidatenauswahl für Ihr Unternehmen

Anhand Ihrer Anforderungen selektieren wir aus unserem weltweiten Netzwerk die besten Fachkräfte und stellen Ihnen diese vor.

Koordination des Fachkräfteverfahrens

Wir kümmern uns um alle rechtlichen Vorgaben gemäß §81a AufenthG und beschleunigen den Prozess durch enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.

Visum- und Einreiseverfahren

Unser Team unterstützt Ihren Wunschkandidaten bei der Erfüllung aller notwendiger Voraussetzungen, sowie der Beantragung des erforderlichen Visum und koordiniert die Einreise nach Deutschland.

Branchenspezifische Sprachkurse

Wir bereiten Ihren Wunschkandidaten auf die sprachlichen Anforderungen vor, sodass auch branchenspezifische Fachbegriffe selbstverständlich beherrscht werden.

Integration der Fachkräfte

Wir bieten Unterstützung bei der Wohnungssuche, Sprachkursen und weiteren Integrationsmaßnahmen, um einen reibungslosen Start im Unternehmen zu ermöglichen.

Unser Prozess

So funktioniert die Vermittlung
- Schritt für Schritt

Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir den genauen Bedarf und die Anforderungen an die Fachkraft.

Wir präsentieren Ihnen qualifizierte Bewerber, die zu Ihrem Unternehmen passen.

Nachdem Sie geeignete Kandidaten ausgewählt haben, organisieren wir ein virtuelles Vorstellungsgespräch, damit Sie die Bewerber persönlich kennenlernen können.

Alle potenziellen Mitarbeiter müssen vor ihrer Ankunft in Deutschland den Sprachkurs A1 erfolgreich bestehen. Darüber hinaus bieten wir den Fachkräften Onlineschulungen an, in denen sie branchenspezifisches Deutsch erlernen, um sich auf ihre Arbeit optimal vorzubereiten.

Wir kümmern uns um alle notwendigen Anträge und Abstimmungen mit den deutschen Behörden im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Der gesamte behördliche Prozess dauert in der Regel nur 3-4 Wochen, bevor die Fachkraft das Visum beantragen kann.

Nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind, unterstützen wir die Fachkräfte bei der Beantragung der Visa. Die Visumerteilung dauert meist weitere 2-3 Monate, abhängig von den deutschen Auslandsvertretungen.

Nach der Ankunft bieten wir Unterstützung bei der Integration der Fachkraft in Ihr Unternehmen und in Deutschland.

Los geht's

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß §81a AufenthaltsG ermöglicht es Unternehmen, qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland schneller und effizienter einzustellen. Durch dieses Verfahren wird der Visumsprozess verkürzt, sodass die ausländischen Fachkräfte innerhalb kurzer Zeit eine Arbeitserlaubnis erhalten und in Deutschland tätig werden können.

Vorteile des beschleunigten Fachkräfteverfahrens:

  1. Schnellere Bearbeitung: Der Visumsprozess wird deutlich verkürzt, sodass Fachkräfte aus dem Ausland schneller eine Arbeitserlaubnis erhalten und in Deutschland tätig werden können.
  2. Geringerer Verwaltungsaufwand: Durch die zentralisierte Bearbeitung der Anträge bei den zuständigen Behörden wird der bürokratische Aufwand für Unternehmen minimiert.
  3. Gezielter Fachkräftezugang: Das Verfahren ermöglicht Ihnen den Zugang zu hochqualifizierten Fachkräften aus dem Ausland, die nicht auf dem deutschen Arbeitsmarkt verfügbar sind.
  4. Wettbewerbsvorteil: Unternehmen können durch die schnelle Einstellung von Fachkräften personelle Engpässe vermeiden und wettbewerbsfähig bleiben.
  5. Rechtliche Sicherheit: Der gesamte Prozess wird transparent und nach festgelegten rechtlichen Rahmenbedingungen durchgeführt, was die Planungssicherheit für Unternehmen erhöht.

Das Verfahren verkürzt die Bearbeitungszeit für die Visumserteilung erheblich. Während reguläre Verfahren mehrere Monate dauern können, wird im beschleunigten Verfahren innerhalb weniger Wochen über das Visum entschieden. Zudem erhalten Sie umfassende Beratung von der Ausländerbehörde und Unterstützung bei der Koordination der beteiligten Behörden

Damit das Verfahren eingeleitet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der ausländische Arbeitnehmer benötigt einen Arbeitsvertrag, der Nachweis über die Anerkennung seiner ausländischen Berufsqualifikation muss vorliegen, und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist erforderlich, falls diese benötigt wird

Die Bearbeitungszeit des Verfahrens hängt von der jeweiligen Ausländerbehörde ab, beträgt jedoch in der Regel 3 bis 4 Wochen, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Auch die Dauer der Bearbeitung durch deutsche Botschaften im Ausland kann einen Einfluss haben, insbesondere bei der Terminvergabe

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören in der Regel der Arbeitsvertrag, die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation sowie gegebenenfalls die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Eine genaue Liste der benötigten Dokumente wird Ihnen von der zuständigen Ausländerbehörde zur Verfügung gestellt

Ja, als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, Dritte mit der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens zu beauftragen. Das bedeutet, Sie können eine externe Agentur – wie unsere – bevollmächtigen, den gesamten Prozess für Sie zu übernehmen. Dies umfasst alle notwendigen Schritte, angefangen bei der Kommunikation mit der Ausländerbehörde, der Einreichung der erforderlichen Unterlagen, bis hin zur Koordination der beteiligten Behörden, wie der Bundesagentur für Arbeit oder den ausländischen Vertretungen.

Gerade in der Praxis ist dieser Prozess sehr zeitaufwändig und erfordert eine enge Abstimmung mit verschiedenen Institutionen. Hier kommen wir als spezialisierte Agentur ins Spiel: Wir übernehmen diesen Aufwand für Sie vollständig. Unser Service umfasst die Beratung zu allen Verfahrensschritten, die Koordination mit der Ausländerbehörde, das Einholen notwendiger Nachweise sowie die Sicherstellung, dass alle Fristen eingehalten werden.

Durch unsere Unterstützung sparen Sie wertvolle Zeit und Ressourcen, die Sie ansonsten für die Rekrutierung und die Formalitäten aufwenden müssten. Wir sorgen dafür, dass der Prozess reibungslos verläuft und Sie Ihre benötigte Fachkraft so schnell wie möglich in Deutschland beschäftigen können. Sie müssen sich nicht selbst durch den oft komplizierten bürokratischen Dschungel kämpfen – das übernehmen wir für Sie

Falls die Berufsqualifikation noch nicht vollständig anerkannt ist, kann im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens eine Qualifizierungsmaßnahme vorgesehen werden. Dies kann die Einleitung eines Anerkennungsverfahrens oder eine Ergänzungsqualifikation umfassen